Im August 2021 wurden in einer Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt über 600 Schließfächer aufgebrochen. Trotz wechselhafter Rechtsprechung können in vielen Einzelfällen weiterhin Schadensersatzansprüche bestehen — wir prüfen Ihren Fall kostenlos.
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Im August 2021 wurde in einer Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt eine der größten bekannten Schließfachraubserien Norddeutschlands verübt. Die folgende Zeitleiste fasst die wichtigsten Stationen zusammen.
Der Fall Norderstedt ist juristisch ungewöhnlich gut dokumentiert — mit divergierenden Entscheidungen in erster und zweiter Instanz. Genau das macht die individuelle Bewertung Ihres Falls so wichtig.
Das LG Hamburg sprach Geschädigten in mehreren Verfahren teilweise Schadensersatz zu. Begründung: vertragliche Schutzpflichten der Bank aus dem Schließfachvertrag (§ 280 BGB) und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen im Tresorraum.
Das OLG hob die LG-Entscheidungen auf und verneinte eine Pflichtverletzung der Bank. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde sowie individuelle Klagen mit abweichendem Sachverhalt bleiben grundsätzlich möglich.
Die OLG-Entscheidung ist ein Rückschlag, aber kein Schlussstrich. Jeder Schließfachvertrag, jede Kommunikation mit der Haspa und jeder Sachverhalt ist anders. Genau hier setzt unsere kostenlose Prüfung an.
Sie müssen nicht jeden Cent belegen. Gerichte können den Schaden nach § 287 ZPO schätzen, wenn plausibel dargelegt wird, was im Schließfach lag. Diese Unterlagen helfen am meisten:
Die wichtigsten Fragen, die uns Betroffene aus Norderstedt regelmäßig stellen.
Je früher wir Ihre Situation einordnen, desto besser können wir noch bestehende Ansprüche sichern. Die Erstprüfung dauert nur wenige Minuten.
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